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   BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19   

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https://dejure.org/2019,20698
BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19 (https://dejure.org/2019,20698)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19 (https://dejure.org/2019,20698)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - 2 BvQ 40/19 (https://dejure.org/2019,20698)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen unzureichender Substantiierung bei unterbliebener Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 172 Abs 2 StPO
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzureichende Substantiierung bei unterbliebener Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen und mangelnder Darlegung, dass Rechtsbehelfe zu den Fachgerichten genutzt wurden

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzureichende Substantiierung bei unterbliebener Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen und mangelnder Darlegung, dass Rechtsbehelfe zu den Fachgerichten genutzt wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2
    Darlegen der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzureichende Substantiierung bei unterbliebener Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen und mangelnder Darlegung, dass Rechtsbehelfe zu den Fachgerichten genutzt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Sie hat für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Sie hat für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Sie hat für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Sie hat für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Die Antragstellerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, Tenor; vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, Tenor; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvQ 17/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Die Beschwerdeführerin hat zudem die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) nicht hinreichend dargelegt, der auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, Rn. 3 m.w.N. und vom 15. November 2018 - 2 BvQ 101/18 -, Tenorbegründung).
  • BVerfG, 26.03.2018 - 1 BvQ 17/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Zulassung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Die Antragstellerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, Tenor; vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, Tenor; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvQ 17/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvQ 45/15

    Erfolglose Anträge auf Richterablehnung und Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Die Antragstellerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, Tenor; vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, Tenor; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvQ 17/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.11.2018 - 2 BvQ 101/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung:

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Die Beschwerdeführerin hat zudem die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) nicht hinreichend dargelegt, der auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, Rn. 3 m.w.N. und vom 15. November 2018 - 2 BvQ 101/18 -, Tenorbegründung).
  • BVerfG, 08.02.2016 - 2 BvQ 9/16

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19
    Die Antragstellerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, Tenor; vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, Tenor; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvQ 17/18 -, Rn. 2).
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